Kassenzulassung und Kostenerstattung

Diese Praxis verfügt über die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

 

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gehört zu den wissenschaftlich anerkannten sogenannten "Richtlinienverfahren" (s.u.), die sowohl von allen gesetzlichen als auch allen  privaten Krankenversicherungen anerkannt ist.

 

 

Allgemein zu: Approbation, Zulassung, Richtlinienverfahren
Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit sie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.

Sie müssen:

  • approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen,
  • von einer „Kassenärztlichen Vereinigung“ zugelassen sein und
  • ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist („Richtlinienverfahren“).
    Dazu gehören bisher ausschließlich:
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 
  • die analytische Psychotherapie,
  • die Verhaltenstherapie
  • systemische Therapie

 

Zur Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei Therapeuten die über die entsprechende Zulassung verfügen, wie es in meiner Praxis der Fall ist (s.o). Wenn Sie zu mir kommen benötigen Sie lediglich Ihre Krankenversicherungskarte (wie bei jedem Facharzt vierteljährlich am Quartalsanfang).


Die eigentliche Psychotherapie ist allerdings im Gegensatz zu den Sprechstunden- und Probesitzungen, eine „antragspflichtige Leistung“, das heißt, nach den bis zu 3 Sprechstundensitzungen (ab 2018 vor jeder Therapie verpflichtend) und den maximal 4 Probesitzungen muss vor Behandlungsbeginn ein entsprechender Antrag an die Kasse  gestellt werden. Die erforderlichen verwaltungstechnischen Angelegenheiten übernehme ich. Das von Ihnen auszufüllende Formular sowie weitere Informationen erhalten Sie von mir. Sie brauchen das Formular lediglich durchzulesen und zu unterschreiben.

 

Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen. 

 

Zur Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung

Bei Privaten Krankenversicherungen richten sich Anzahl der bewilligbaren Therapiestunden und die Höhe der Erstattung nach der Art des individuellen Versicherungsvertrages. Sofern Unsicherheiten diesbezüglich bestehen, nehmen Sie bitte zur Klärung Kontakt zu ihrer Privaten Krankenversicherung auf. Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Die Therapiesitzungen werden nach der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte abgerechnet.
 
Zur Kostenübernahme durch die Beihilfe
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeuten. In jedem Fall ist es auch hier ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Psychotherapie als Selbstzahler-Leistung

Falls Ihr privater Versicherungsvertrag eine psychotherapeutische Behandlung nicht beinhaltet (die gesetzlichen Kassen übernehmen Psychotherapie bei den entsprechenden Voraussetzungen zuverlässig), oder wenn Sie diese Lösung aus persönlichen Gründen vorziehen, haben Sie auch die Möglichkeit eine Therapie als Selbstzahler durchzuführen, d.h. Sie finanzieren die Sitzungen eigenverantwortlich ohne Einbezug einer Krankenversicherung. Die Kosten hierfür orientieren sich, wie beim Privatversicherten, an der GOÄ.

 

 

Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch!