Psychotherapeutische Sprechstunde - was ist das?
Seit 01.04.2018 ist seitens der gesetzlichen Krankenkassen gemäß der neuen Psychotherapiereform jeder Patient -vor Aufnahme einer Psychotherapie und auch vor entsprechenden
Vorgesprächen verpflichtet-, eine sogenannte "Sprechstunde" bei einem bei der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten (ein Facharzt oder ein Psychologe mit mehrjähriger
qualifizierter Psychotherapieausbildung) zu absolvieren; dabei soll geklärt werden, ob eine Psychotherapie indiziert (sinnvoll und erforderlich) ist und wenn ja, in welchem Verfahren. Ausnahme:
Bei Patienten, die im Vorfeld aufgrund einer psychischen Erkrankung in einer stationären oder rehabilitativen Behandlung behandelt wurden, können probatorische Sitzungen oder eine Akutbehandlung
ohne Sprechstunde beginnen. Eine weiterführende Therapie beim selben Therapeuten ist damit jedoch nicht gewährleistet, sondern nur, wenn dieser auch einen freien Therapieplatz anbieten kann.